Freitag, 16. November 2012

Betrunkene Mutter mit Kleinkind unterwegs


ALTLANDKREIS OCHSENFURT, LKR. WÜRZBURG.
Eine Streifenbesatzung der Ochsenfurter Polizei hat am Mittwochabend eine völlig betrunkene Mutter in Gewahrsam genommen, die mit ihrem Kleinkind unterwegs war. Als die Beamten eintrafen, lag die Frau hilflos auf dem Boden und wehrte sich schließlich massiv gegen ihre Ausnüchterung. Der Bub wurde dem Vater übergeben. In die laufenden Ermittlungen ist auch das Jugendamt eingeschaltet. Dank einer Mitteilerin wurden Mutter und Kind rechtzeitig gefunden.

Das entsprechende Telefonat war gegen 17.30 Uhr bei der Ochsenfurter Polizei eingegangen. Der Anruferin war die betrunkene Frau kurz zuvor aufgefallen, als sie einen Kinderwagen schob und dabei immer wieder auf einem Feldweg hinfiel. Als sie die Person dann ansprach, war diese ihr gegenüber äußerst aggressiv, weshalb die Zeugin dann die Polizei verständigte.
Als eine Streifenbesatzung aus Ochsenfurt kurze Zeit später kam, lag die Frau völlig hilflos auf einem Feld und ihr weinender Sohn saß direkt daneben. Für die frischen Abendtemperaturen war das Kind nicht ausreichend bekleidet. Es dauerte einige Zeit, bis die Beamten die Wohnadresse ermittelt hatten. Dorthin wurde die Mutter mit ihrem Kind dann im Dienstwagen gebracht, wobei sie sich weiterhin unkooperativ zeigte. Den Beamten blieb schließlich keine andere Wahl, als die Frau zur Dienststelle mitzunehmen, um sie dort auch auf einen richterlichen Beschluss hin auszunüchtern.
Nach Einschätzung der Polizeibeamten wäre die Mutter, bei der eine Überprüfung am Alcomat gut 90 Minuten nach ihrem Auffinden immer noch 1,5 Promille ergeben hatte, nicht mehr in der Lage gewesen, mit ihrem knapp ein Jahr alten Sohn den Weg nach Hause alleine fortzusetzen. Dass sie rechtzeitig gefunden und ihr geholfen werden konnte, ist der besonnen Reaktion der Frau zu verdanken, der die Betrunkene aufgefallen war.
Da auch noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden wurde, laufen gegen die Mutter jetzt Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz. Über den Vorfall wurde das zuständige Jugendamt bereits in Kenntnis gesetzt.

Quelle:BR

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