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Die Geschichte der bayerischen Bezirks-, Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände

In der Mitte des vorigen Jahrhunderts hat es noch wenige Feuerwehren gegeben und die vorhandenen rekrutierten sich meist auf polizeiliche Anordnung durch zum Teil aus Geldmittel entschädigten Männern. Viele Gemeinden hatten gar keinen Feuerschutz, einige waren im Besitze einer „Feuerspritze“. Die damaligen Feuerlöschmaschinen besaßen noch Druckwerke ohne Saugeinrichtung. Die Bedienung war durch das dauernde Wassertragen sehr kraft- und zeitraubend. Sie Löscheinrichtungen bildeten bei einem Schadenfeuer in der Gemeinde oder in der Nachbargemeinde ohne Löscheinrichtungen oft den alleinigen Feuerschutz. Erst nach und nach entstanden an größeren Orten auf eigene Satzungen beruhende Freiwillige Feuerwehren.
Nach der Gründung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern am 13. April 1868 bildeten sich nach und nach die Bezirksfeuerwehrverbände. Diese konnten allerdings nicht willkürlich oder nach Gutdünken einzelner festgelegt werden, sondern sie hatten sich nach amtlichen Vorgaben zu richten. Die Anzahl entsprach der damaligen Stadt- und Landkreise. So entstanden im gesamten Landesverband 187 Bezirksfeuerwehrverbände, ausgerichtet nach den sogenannten Bezirksämtern. Sie hatten Bestand bis zur systematischen Zerschlagung der Selbstorganisation der Freiwilligen Feuerwehren und endeten mit Reichsgesetz vom 23. November 1938, als alle Feuerwehren zwangsweise in die Polizei überführt worden sind und, bei gleichzeitiger Auflösung aller bestehenden Feuerwehrverbände, die in eine Hilfspolizeitruppe umgewandelt wurden.
Nach der Wiedergründung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern im Oktober 1993 war es die vordringlichste Aufgabe die Bezirksfeuerwehrverbände so wie die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände zu gründen um einmal alle Feuerwehren vor Ort mit in die Verbandsstruktur einzubinden und zum anderen die Durchgängigkeit der Verbandsarbeit nach dem Motto: „Von der Basis - für die Basis“ sicherzustellen, wobei in diesem Slogan nicht nur an die Feuerwehren gedacht ist sondern auch an die Landkreise, Städte und Gemeinden. Es war ja das erklärte Ziel der Gründer (damaliges Sprechergremium), dass mit dem Aufbau der Verbandsstruktur die Arbeit der „gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr“ vorrangig unterstützt und verbessert werden soll und nicht die des „Feuerwehrvereines“.



Bezirksfeuerwehrverbände (ehemals Kreis-Feuerwehr-Verbände):
  • Fränkischer Feuerwehr-Bund (MFR, OFR, UFR)
    Gegründet am 18.08.1867 in Würzburg, aufgelöst 1876
  • Niederbayerischer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 29.09.1867 in Passau, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 17.03.1995 in Landshut
  • Oberbayerischer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 26.12.1867 in Freising, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 11.03.1995 in Ebersberg
  • Oberpfälzer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 25.03.1868 in Regensburg, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 20.04.1996 in Kirchenthumbach (NEW)
  • Unterfränkischer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 10.11.1868 in Würzburg, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 15.10.1995 in Marktheidenfeld
  • Schwäbischer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 10.11.1870 in Augsburg, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 09.04.1994
  • Oberfränkischer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 04.03.1873 in Kulmbach, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 02.12.1995 in Grafengehaig(KU)
  • Mittelfränkischer Kreis-Feuerwehr-Verband
    gegründet am 08.10.1876 in Ansbach, aufgelöst durch Gesetz 1938
    Wiedergründung als Bezirksfeuerwehrverband am 01.04.1995 in Zirndorf (FÜ)

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