Ehrenamtskarte


Bild von 2 Ehrenamtskarten



Die Bayerische Ehrenamtskarte und alles was Sie dafür wissen müssen, hier auf Feuerwehr-Franken-Info.

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten


Wer bekommt die Karte?
  1. Allgemeine Voraussetzungen:
    Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.
     
  2. Persönliche Voraussetzungen
    Folgende persönlichen Voraussetzung müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:
    1. Freiwilliges unentgeltliches Engagement vondurchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
       
    2. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
       
    3. Mindestalter: 16 Jahre.
       
    4. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
      • Inhaber einer Juleica
      • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
      • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
         
    5. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Wir machen mit!

  • Landkreis Aichach-Friedberg
  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Amberg – Sulzbach
  • Stadt Ansbach
  • Stadt Aschaffenburg
  • Landkreis Aschaffenburg
  • Stadt Bamberg
  • Landkreis Bamberg
  • Landkreis Cham
  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Dillingen a.d. Donau
  • Landkreis Dingolfing-Landau
  • Landkreis Eichstätt
  • Landkreis Forchheim
  • Landkreis Freising
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Günzburg
  • Landkreis Haßberge
  • Stadt Ingolstadt
  • Landkreis Kelheim
  • Landkreis Kitzingen
  • Landkreis Lichtenfels
  • Landkreis Main-Spessart
  • Landkreis Miesbach
  • Landkreis Mühldorf a. Inn
  • Landkreis München
  • Landkreis Neuburg - Schrobenhausen
  • Landkreis Neumarkt i.d. Opf
  • Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
  • Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
  • Landkreis Nürnberger Land
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Pfaffenhofen
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Rosenheim
  • Stadt Rosenheim
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Rottal-Inn
  • Landkreis Schwandorf
  • Landkreis Schweinfurt
  • Stadt Schweinfurt
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Stadt Straubing
  • Landkreis Tirschenreuth
  • Landkreis Unterallgäu
  • Stadt Weiden
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
  • Stadt Würzburg
  • Landkreis Würzburg
  • Landkreis Wunsiedel
Sie können die Karte beim jeweiligen Landratsamt oder der Stadtverwaltung beantragen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen